Praxis Dr. Florian Lamprecht - Am Grießenbach 10 - 83126 Flintsbach a. Inn - Tel.: 08034-9781937 - eMail: praxis@dr-lamprecht.de

Psychotherapie

Ablauf

 

Zu Beginn einer möglichen Psychotherapie vereinbaren wir über die telefonische Sprechstunde einen Termin für ein erstes Kennenlernen.

 

Nach dem Erstgespräch, das zum einen dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Austausch über die vorliegende Symptomatik dient, können nach den neuen Therapierichtlinien weitere sog. psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu sechs weitere sog. probatorische Sitzungen vereinbart werden. Die probatorische Phase hat zum anderen die Diagnosestellung sowie das gemeinsame Erarbeiten einer Therapieplanung zum Ziel. Darüber hinaus findet einmalig mit den elterlichen Bezugspersonen ein ausführliches biographisches Anamnesegespräch statt, um die Symptomatik im Zusammenhang mit dem familiären Bezugssystem verstehen zu können. 

 

Je nach Problemstellung ist es möglich, eine tiefenpsychologische Kurzzeittherapie zu nutzen, die nach 12-24 Sitzungen beendet wird. Alternativ kann eine tiefenpsychologisch fundierte oder psychoanalytische Langzeittherapie beantragt werden, die je nach Verfahren zwischen 50 und 90 Sitzungen dauert. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen Bezugspersonen mit in die Therapie eingebunden. 

Jede Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet je nach Behandlungsverfahren ein bis zwei mal wöchentlich statt. 

 

 

Gründe/Indikationen für eine Psychotherapie

 

Psychische Erkrankungen bzw. Störungen bei Kindern und Jugendlichen können behandelt und behoben werden.

 

Eltern, die an ihren Kindern anhaltende Störungen oder Konflikte bemerken oder durch Lehrer, Erzieher oder Ärzte auf Probleme aufmerksam gemacht werden, sollten diese von einem geeigneten Psychotherapeuten abklären lassen.

 

Anlässe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen sind u.a.

  • Ängste, z.B. Nachtängste, Angst vor dem Einschlafen oder Schulangst 
  • Depressionen 
  • aggressive Verhaltensauffälligkeiten 
  • dissoziales Verhalten wie Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen und Lügen 
  • Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen (ADS/ADHS) 
  • Einnässen und Einkoten 
  • Einschlaf- und Durchschlafstörungen, Albträume 
  • untröstliches Schreien, Fütter- und Schlafstörungen bei Säuglingen 
  • Kontakt- und Beziehungsstörungen zu Gleichaltrigen und Erwachsenen 
  • Trennungsschwierigkeiten, Ablösungsprobleme 
  • Probleme mit der Geschlechtsrolle 
  • Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen 
  • körperliche Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis, an denen häufig seelische Faktoren mitbeteiligt sind 
  • körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen 
  • Selbstmordgedanken, suizidales Verhalten, Selbstverletzung, Neigung zu Unfällen 
  • psychogene Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Fettsucht • seelischer Rückzug 
  • selbstverletzendes Verhalten, z.B. Ritzen und Puhlen der Haut, Nägelkauen 
  • Sprachstörungen, z.B. Stottern, Mutismus 
  • Suchtverhalten 
  • Borderline-Störungen 
  • Störungen infolge (schwerer/chronischer) Krankheiten 
  • Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung, Misshandlung 
  • Zwänge, d.h. quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen, Tics 

Quelle: http://www.vakjp.de/ 

 

Der Psychotherapeut unterliegt wie jeder andere Arzt der ärztlichen Schweigepflicht.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie über die Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unter Psychotherapie für Kinder und Jugendliche - Informationen.