Praxis Dr. Florian Lamprecht - Am Grießenbach 10 - 83126 Flintsbach a. Inn - Tel.: 08034-9781937 - eMail: praxis@dr-lamprecht.de

Leistungen

Mein therapeutisches Angebot 

 

In meiner Praxis biete ich Kindern ab drei Jahren, Jugendlichen, jungen Erwachsenen bis 21 Jahren und deren Eltern Begleitung im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten oder psychoanalytischen Psychotherapie

 

Dabei gehe ich davon aus, dass seelisch bedingte Erkrankungen auf ungelöste bewusste oder unbewusste innere Konflikte zurückzuführen sind. Symptome wie zum Beispiel Ängste, depressive Stimmungen, psychosomatische Störungen oder auch Verhaltensauffälligkeiten wie motorische Unruhe sind demnach Ausdruck von seelischer Not und zugleich missglückte Versuche der Selbstheilung. Es sind Bewältigungsstrategien, mit denen die Kinder und Jugendlichen versuchen, ein inneres und äußeres Gleichgewicht herzustellen, die sich aber für die Betroffenen destruktiv auswirkt. Die altersentsprechende  Entwicklung wird blockiert und die Beziehungen werden belastet. 

 

Kinder- und Jugendpsychotherapie ist wissenschaftlich anerkannt. Je nach Alter des Kindes oder des Jugendlichen und dessen Entwicklungsstand passe ich die Therapieform individuell an. Dabei berücksichtige ich die besonderen familiären Umstände, in denen das Kind oder der Jugendliche lebt. Dazu gehören auch regelmäßige Gespräche mit den Eltern, oder falls notwendig, auch mit Lehrern und Erziehern.

 

Ich unterstütze während des Therapieprozesses auch die Eltern bei der Bewältigung von Schwierigkeiten und Konflikten in der Beziehung zu ihrem Kind. So können Problemlösungen gefunden und Strategien entwickelt werden, die zu einer Verbesserung und Entspannung der familiären Situation führen können. 

 

 

Abrechnung der Kosten

 

Auf Grund meiner Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

 

...bei gesetzlich versicherten Patienten

Psychotherapie ist - anders als viele andere ärztliche Leistungen - eine antragspflichtige Leistung, d.h. Sie stellen nach Ablauf der probatorischen Sitzungen und dem gemeinsamen Entschluss zur Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie. Diesem Antrag füge ich einen anonymisierten Bericht bei, der an einen unabhängigen Gutachter weitergeleitet wird. Dieser empfiehlt in der Regel der Krankenkasse die Kostenübernahme. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt über mich. Beim Erstkontakt und jeweils zu Beginn eines Quartals ist die Versichertenkarte erforderlich.

 

...bei privat versicherten Patienten

Bei privaten Krankenversicherungen gelten individuelle Bestimmungen, über die Sie sich bitte bis spätestens zum Beginn der Therapie informieren sollten. Alle erforderlichen Unterlagen für die Kostenübernahme erhalten Sie nach einer Kontaktaufnahme in der Regel direkt von Ihrer Versicherung und leiten diese bitte an mich weiter. 

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie über die Website
der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten unter http://www.ptk-bayern.de/.